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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.2016 - 2 Sa 386/15   

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https://dejure.org/2016,34425
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.2016 - 2 Sa 386/15 (https://dejure.org/2016,34425)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 10.05.2016 - 2 Sa 386/15 (https://dejure.org/2016,34425)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 10. Mai 2016 - 2 Sa 386/15 (https://dejure.org/2016,34425)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 1 TVG, § 2 Abs 1 S 2 Nr 10 NachwG, § 286 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 611 Abs 1 BGB
    Tarifvertragliche Ausschlussfrist - Fristbeginn - Verzugsschadensersatz - Nachweispflicht

  • IWW

    § 2 Absatz 1 Nachweisgesetz, § 2 Absatz 1 Satz 2 Nr. 10 NachwG, § 286 BGB, § 2 NachwG, § 3 NachwG, § 280 Absatz 1 Satz 1 BGB, § 249 Absatz 1 BGB, § 8 TVG, § 97 ZPO, § 72 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfall tariflicher Ansprüche "innerhalb von drei Monaten nach der Ausgleichsfrist"; Unbegründete Schadensersatzklage wegen verspäteter Unterrichtung über Bedingungen des Arbeitsverhältnisses bei Kenntnis tariflicher Verfallvorschrift aus eigener Betriebsratstätigkeit

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TVG § 1; NachweisG § 2; BGB § 286
    Tarifauslegung; Schadensersatz; Verzugsschaden; Ausschlussfrist; Tarifvertrag - Zur Ausschlussfrist nach § 11 des Manteltarifvertrages Hotel- und Gaststättengewerbe in Mecklenburg-Vorpommern

  • rechtsportal.de

    Verfall tariflicher Ansprüche "innerhalb von drei Monaten nach der Ausgleichsfrist"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2016, 632
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 21.02.2012 - 9 AZR 486/10

    Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs - tarifliche Ausschlussfristen

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.2016 - 2 Sa 386/15
    Ein Schadensersatzanspruch wegen nicht rechtzeitiger Unterrichtung über die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses im Sinne von § 2 NachweisG (vgl. BAG 21. Februar 2012 - 9 AZR 486/10 - AP Nr. 94 zu § 7 BurlG Abgeltung = DB 2012, 1388; dazu auch LAG Mecklenburg-Vorpommern 9. September 2014 - 5 Sa 228/11) scheidet im Regelfall aus, wenn der Arbeitnehmer aus anderen Quellen Kenntnis seiner wesentlichen Arbeitsbedingungen hat.

    Deshalb kann ein Arbeitnehmer von dem Arbeitgeber verlangen, so gestellt zu werden, als wäre sein Zahlungsanspruch nicht untergegangen, wenn ein solcher Anspruch nur wegen Versäumung der Ausschlussfrist erloschen ist und bei gesetzmäßigem Nachweis seitens des Arbeitgebers bestehen würde (BAG 21. Februar 2012 - 9 AZR 486/10 - AP Nr. 94 zu § 7 BUrlG Abgeltung = DB 2012, 1388; BAG 5. November 2003 - 5 AZR 676/02 -AP Nr. 7 zu § 2 NachwG = NZA 2005, 64; LAG Mecklenburg-Vorpommern 9. September 2014 - 5 Sa 228/11).

    Dem Arbeitgeber bleibt die Möglichkeit, diese tatsächliche Vermutung zu widerlegen (BAG 21. Februar 2012 aaO; BAG 5. November 2003 aaO).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.09.2014 - 5 Sa 228/11

    Vergütung nach dem Tarifwerk des Öffentlichen Dienstes aufgrund früherem

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.2016 - 2 Sa 386/15
    Ein Schadensersatzanspruch wegen nicht rechtzeitiger Unterrichtung über die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses im Sinne von § 2 NachweisG (vgl. BAG 21. Februar 2012 - 9 AZR 486/10 - AP Nr. 94 zu § 7 BurlG Abgeltung = DB 2012, 1388; dazu auch LAG Mecklenburg-Vorpommern 9. September 2014 - 5 Sa 228/11) scheidet im Regelfall aus, wenn der Arbeitnehmer aus anderen Quellen Kenntnis seiner wesentlichen Arbeitsbedingungen hat.

    Deshalb kann ein Arbeitnehmer von dem Arbeitgeber verlangen, so gestellt zu werden, als wäre sein Zahlungsanspruch nicht untergegangen, wenn ein solcher Anspruch nur wegen Versäumung der Ausschlussfrist erloschen ist und bei gesetzmäßigem Nachweis seitens des Arbeitgebers bestehen würde (BAG 21. Februar 2012 - 9 AZR 486/10 - AP Nr. 94 zu § 7 BUrlG Abgeltung = DB 2012, 1388; BAG 5. November 2003 - 5 AZR 676/02 -AP Nr. 7 zu § 2 NachwG = NZA 2005, 64; LAG Mecklenburg-Vorpommern 9. September 2014 - 5 Sa 228/11).

    Es kann daher auf die Ausführungen des Arbeitsgerichts und auf die bereits dort zitierte Entscheidung des hiesigen Landesarbeitsgerichts (Urteil vom 9. September 2014 aaO) verwiesen werden.

  • BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 676/02

    Ausschlussfristen - Nachweisgesetz - Mitverschulden

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.2016 - 2 Sa 386/15
    Deshalb kann ein Arbeitnehmer von dem Arbeitgeber verlangen, so gestellt zu werden, als wäre sein Zahlungsanspruch nicht untergegangen, wenn ein solcher Anspruch nur wegen Versäumung der Ausschlussfrist erloschen ist und bei gesetzmäßigem Nachweis seitens des Arbeitgebers bestehen würde (BAG 21. Februar 2012 - 9 AZR 486/10 - AP Nr. 94 zu § 7 BUrlG Abgeltung = DB 2012, 1388; BAG 5. November 2003 - 5 AZR 676/02 -AP Nr. 7 zu § 2 NachwG = NZA 2005, 64; LAG Mecklenburg-Vorpommern 9. September 2014 - 5 Sa 228/11).

    Dem Arbeitgeber bleibt die Möglichkeit, diese tatsächliche Vermutung zu widerlegen (BAG 21. Februar 2012 aaO; BAG 5. November 2003 aaO).

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